32 willentlich, mit Bereicherungsabsicht und nach Massgabe eines Gewerbes vorgegangen. C.________ sei jeweils über A.________ mit Verkaufsobjekten, mehrheitlich sanierungsbedürftige ältere Liegenschaften, an die F.________ herangetreten; das Vorgehen innerhalb der F.________ sei weitgehend von A.________ bestimmt gewesen, was dem gemeinsamen Plan entsprochen habe. Ohne weitere Vertrags- oder Angebotsverhandlungen sei der Vertrag zu übersetzten Kaufpreisen abgeschlossen worden. Im Anschluss seien von A.________ namens der F.___