bzw. die AT.________AG habe in der Zeit von 2007 bis 2012 mit diesen Liegenschaftsgeschäften einen Gewinn von CHF 8'160'503.00 erzielt. Im Irrtum über den tatsächlichen Verkehrswert der zu erwerbenden Liegenschaften hätten die Mitglieder des Anlageausschusses die Grundstückkäufe genehmigt und seien die Kaufpreiszahlungen erfolgt, wodurch sich die F.________ im Umfang der übersetzten Kaufpreise von total CHF 10'919'000.00 am Vermögen geschädigt habe. Die Beschuldigten seien wissentlich,