Kurz zusammengefasst wird den Beschuldigten vorgeworfen, A.________ habe dem Anlageausschuss der F.________ unter anderem unter Vorlage rudimentärer Baubeschriebe und «Renditeberechnungen nach Sanierung» vorgespiegelt, die Kaufgeschäfte lägen im ausschliesslichen Interesse der F.________ und somit, sinngemäss und konkludent, die Kaufpreise entsprächen den tatsächlichen Verkehrswerten. Dabei habe er das von den anderen Mitgliedern des Anlageausschusses in ihn gesetzte grosse Vertrauen ausgenutzt, die persönliche Freundschaft zu C.________ verschwiegen und als Massnahme zur Verhinderung der Überprüfung der Kaufgeschäfte zusätzlich den Architekten BW.