Trennung. In der Berufungsverhandlung gab C.________ an, aus der gemeinsamen Wohnung in AU.________ ausgezogen zu sein und jetzt am Zweitwohnsitz in Biel zu wohnen (pag. 33 180, Z. 28 ff.). Im Betreibungsregisterauszug vom 17.09.2019 ist eine Betreibung seiner Ehefrau BV.________ in der Höhe von CHF 25'000.00 verzeichnet, wogegen am 12.04.2019 Rechtsvorschlag erhoben wurde (pag. 33 142/1). Angesprochen darauf bestätigte C.________, dass es dabei um Unterhaltsbeiträge gehe, man sei aber dort noch nicht weitergekommen (pag. 33 180, Z. 36). III. Ziff. I.A./B.1 der Hauptanklage (W 10 113)