Gemäss dem oberinstanzlich eingeholten Strafregisterauszug (vom 07.10.2019, pag. 33 145) ist beim Regionalgericht Berner Jura-Seeland ein Strafverfahren hängig wegen Führens eines Motorfahrzeugs trotz Verweigerung, Entzug oder Aberkennung des Aus- 31 weises. Dem ebenfalls oberinstanzlich eingeholten Leumundsbericht vom 24.09.2019 (pag. 33 137 f.) kann entnommen werden, dass C.________ nach wie vor ein gutes Verhältnis zu seinen beiden Kindern hat und seine Tochter im Jahr ____ ein Enkelkind zur Welt gebracht hat. Mit seiner Ehefrau sei er aber momentan in Diskussionen um eine