An der Hauptverhandlung hielt er zu seinen beruflichen Tätigkeiten ergänzend fest, auch heute mit __ Jahren helfe er im Geschäft weiterhin mit. Er betätige sich überall dort, wo es brenne, er arbeite ca. 50%. Er sei Aktionär von allen Firmen, die zur BS.________-Gruppe gehörten. Bei der AT.________AG hätten er und sein Sohn einen Aktienanteil von je 50%. Sein Sohn arbeite zu 100% für die BS.________-Gruppe (pag. WSG 28 163 f.). Auf entsprechende Frage hielt er fest, in seiner Freizeit beschäftige er sich sehr viel mit der Anklage, die zu Unrecht erhoben worden sei. Ansonsten fahre er gerne Ski, schwimme und reise sehr gerne (pag. WSG 28 164 f.).