2. C.________ Zu C.________ legte die Vorinstanz – unter Bezugnahme auf seine Aussagen zur Person gegenüber der Staatsanwaltschaft am 03.04.2014 (pag. 07 001 001 ff.) und an der erstinstanzlichen Hauptverhandlung am 21.03.2017 (pag. WSG 28 163 ff.) – kurz und zutreffend dar, wie sich seine persönlichen Verhältnisse präsentieren: C.________ wurde am ____ geboren. Am 04.03.2015 sagte er gegenüber der Staatsanwaltschaft aus, er sei in BM.________ ohne Geschwister aufgewachsen, sein Vater sei ________, seine Mutter ________ gewesen. Er habe eine Handelsschule als Kaufmann gemacht, dann Hochbauzeichner gelernt und das Abendtechnikum angefangen. Er sei als Hochbauzeichner-Bauführer bei BN.