Nach wie vor sind gegen den A.________ keine Vorstrafen oder weitere Strafverfahren verzeichnet (Strafregisterauszug vom 07.10.2019, pag. 33 144). Seine Angaben zur Ausbildung, dem beruflichen Werdegang, den Familienverhältnissen und seiner gesundheitlichen Situation stimmen mit den Angaben im oberinstanzlich eingeholten Leumundsbericht vom 08.10.2019 (pag. 33 149 ff.) überein. Darin ist in Bezug auf die Familienverhältnisse erwähnt, dass er seit ca. __ Jahren einen Enkel hat und auch seine jüngere Tochter schwanger ist. Angesprochen auf die ebenfalls im Bericht erwähnten Depressionen gab A.________ in der Berufungsverhandlung an, Medikamente zu nehmen, um psychisch stabil zu bleiben.