___ und Rechtsanwalt J.________ so vereinbart worden. Zudem habe er noch ein Kontoguthaben bei der H.________AG, das auch nicht ausbezahlt worden sei. Gesperrt seien diesbezüglich zwischen CHF 300'000.00 bis CHF 400'000.00 (pag. WSG 28 077). Die finanziellen Verhältnisse von A.________ bzw. die Freigabe von gesperrten Geldern waren Gegenstand in verschiedenen Beschwerdeverfahren. Zuletzt wurde A.________ gestützt auf einen Entscheid der Beschwerdekammer des Obergerichts mit Verfügung vom 14.02.2017 des Kantonalen Wirtschaftsstrafgerichts etwas über CHF 20'000.00 an gesperrten Geldern zur Bestreitung seines Lebensunterhalts freigegeben (pag. WSG 21 150 ff.