II. Zu den Beschuldigten 1. A.________ Gestützt auf die Aussagen von A.________ zu seiner Person am 04.03.2015 gegenüber der Staatsanwaltschaft (pag. 08 01 001 ff.) und an der erstinstanzlichen Hauptverhandlung vom 20.03.2017 (pag. WSG 28 076) hat die Vorinstanz zutreffend Folgendes zu seinen persönlichen Verhältnissen festgehalten (pag. WSG 29 026 f.): A.________ wurde am ________ geboren. Am 04.03.2015 sagte der Beschuldigte gegenüber der Staatsanwaltschaft aus, er sei in AO.________ aufgewachsen, habe ursprünglich eine kaufmännische Lehre gemacht und Berufs- und Sprachaufenthalte in der Romandie und im Tessin absolviert.