I. Allgemeine Grundlagen der Beweiswürdigung Die Vorinstanz hat die allgemeinen Grundlagen und Grundsätze der Beweiswürdigung, insbesondere zum Grundsatz der freien richterlichen Beweiswürdigung gemäss Art. 10 Abs. 2 StPO sowie der Tragweite des Grundsatzes «in dubio pro reo» in den Ausprägungen als Beweislast- und Beweiswürdigungsregel, zutreffend festgehalten (pag. WSG 19 105 f.). Darauf kann verwiesen werden. Wie bereits die Vorinstanz hervorgehoben hat, ist auch ein Indizienbeweis möglich und dem direkten Beweis gleichwertig.