stanz wie auch vor oberer Instanz gemäss separat einzureichender Kostennote, unter solidarischer Haftung für den gesamten Betrag. Im Weiteren sei zu verfügen: 1. Die beschlagnahmten Gegenstände und Vermögenswerte (gem. Anklage vom 20.07.2016, II: Weitere Angaben) seien – soweit sie durch eine Straftat erlangt worden sind oder dazu bestimmt waren, eine Straftat zu veranlassen oder zu belohnen – einzuziehen und der Verwertungserlös – soweit sie den Ge-