und in Anwendung der einschlägigen Bestimmungen zu verurteilen: - zu einer angemessenen Freiheitsstrafe; - zur Bezahlung der anteilsmässigen Verfahrenskosten vor erster Instanz wie auch vor oberer Instanz, unter solidarischer Haftung für den ganzen Betrag; - zur Leistung einer Ersatzforderung in Höhe des Deliktsbetrages, abzüglich des Wertes der an die Privatklägerschaft zur Wiederherstellung des rechtmässigen Zustandes direkt auszuhändigenden Gegenstände und Vermögenswerte; - zum anteilsmässigen Ersatz der Parteikosten im Strafpunkt an die Privatklägerschaft vor erster In-