2. des mehrfachen, versuchten Betruges und der mehrfachen Urkundenfälschung, begangen gemäss Anklage vom 23. Dezember 2016 (W 13 17) 3. und er sei in Anwendung der einschlägigen Bestimmungen zu verurteilen: 3.1. zu einer Freiheitsstrafe von 6 Jahren und 4 Monaten; 3.2. zur Bezahlung der anteilsmässigen Verfahrenskosten vor erster Instanz wie auch vor oberer Instanz, unter solidarischer Haftung für den ganzen Betrag (Art. 426 Abs. 1 StPO, Art. 418 Abs. 2 StPO). C. Verfügungen Im Weiteren sei zu verfügen: