7. Gegenteilige Anträge, mithin die Berufungen der Staatsanwaltschaft sowie der Privatklägerschaft seien abzuweisen. Für die Generalstaatsanwaltschaft stellte Staatsanwalt E.________ folgende Anträge (pag. 33 204 und 33 280 ff.; Hervorhebungen im Original): A. A.________ sei schuldig zu erklären