aufzuheben sei zudem die in Ziffer II.2. sowie 4. angeordnete Solidarhaftung des Beschuldigten mit dem Mitbeschuldigten A.________ betreffend Verfahrenskosten und Entschädigung; - Ziffer V.2., letzter Absatz, betreffend Rückzahlungspflicht der ausgerichteten amtlichen Entschädigung und Erstattung der Differenz zum vollen Honorar sowie Ziffer V.3. - Ziffer VII. 1., 3., 4. und 5. 2. Es sei der Beschuldigte vom Vorwurf des gewerbsmässigen Betruges im Sinne von Art. 146 Abs. 1 und 2 StGB (Ziff. I. B.1.1 – 13. der Anklageschrift vom 20. Juli 2016) vollumfänglich freizusprechen.