3. z. N. der Miteigentümergemeinschaft K.________ Zürich gemäss lit. A Ziff. 1 der Anklageschrift vom 23. Dezember 2016; 24 unter Ausrichtung einer Entschädigung für die angemessene Verteidigung sowie unter Auferlegung der Verfahrenskosten an den Staat. II. 1. Es seien die notwendigen Verfügungen zu erlassen. 2. Es sei das Honorar der amtlichen Verteidigung gerichtlich festzusetzen.