Mit Schreiben je vom 06.11.2019 teilte Rechtsanwalt BC.________ der Kammer mit, dass er auf eine Replik sowie der Beschuldigte 2 auf das letzte Wort verzichte (pag. 33 287) und erklärte auch Fürsprecher B.________ namens des Beschuldigten 1 den Verzicht auf das letzte Wort (pag. 33 289). Mit schriftlich eröffnetem Beschluss vom 07.11.2019 erklärte die Kammer die Parteiverhandlung als geschlossen (pag. 33 291 ff.). Nach der geheimen Urteilsberatung fand am 14.11.2019 wie geplant die mündliche Urteilseröffnung statt (pag. 33 213).