33 195 f.). Die Verhandlung wurde entsprechend am Nachmittag mit den beiden Plädoyers weitergeführt (pag. 33 196 ff.). Während Fürsprecher B.________ anschliessend auf eine Replik verzichtete, behielt sich Rechtsanwalt BC.________ das Replikrecht vor, weil er noch keine Gelegenheit hatte, mit Rechtsanwalt D.________ zu sprechen. Infolgedessen wurde, in Absprache mit den Parteien, der Termin für eine allfällige Replik und die Gelegenheit der Beschuldigten zum letzten Wort auf den 07.11.2019 gesetzt und die ursprünglich für diesen Tag vorgesehene mündliche Urteilseröffnung auf den 14.11.2019 verschoben (pag. 33 211). Mit Schreiben je vom 06.11.2019 teilte Rechtsanwalt BC.