Am Morgen des 31.10.2019 wurde die Kammer darüber in Kenntnis gesetzt, dass Rechtsanwalt D.________ am Vorabend notfallmässig hatte hospitalisiert werden müssen und sich weiterhin in Spital befand (pag. 33 274). Deshalb beschloss die Kammer am 31.10.2019, die Verhandlung erst am Nachmittag mit den Plädoyers der Staatsanwaltschaft und der Strafkläger weiterzuführen, wobei Rechtsanwalt D.________ – wie er es zuvor gegenüber dem Vorsitzenden bereits als Möglichkeit angesprochen hatte, da er erst zu 80% arbeitsfähig sei (vgl. pag. 33 193) – durch seinen ebenfalls mit dem Fall vertrauten Kanzleikollegen Rechtsanwalt BC.________ substituiert werden sollte (pag. 33 195 f.).