Im Rahmen der Berufungsverhandlung fanden am 30.10.2019 das Beweisergänzungsverfahren sowie die beiden Plädoyers der Verteidiger wie geplant statt (pag. 33 164 ff.). Am Morgen des 31.10.2019 wurde die Kammer darüber in Kenntnis gesetzt, dass Rechtsanwalt D.________ am Vorabend notfallmässig hatte hospitalisiert werden müssen und sich weiterhin in Spital befand (pag.