1. Verschiebung, Dispensation und Verzögerung Nach dem gesundheitsbedingten Ausfall des amtlichen Verteidigers des Beschuldigten 2 musste die auf den 15. bis 18.01.2019 angesetzte Berufungsverhandlung abgesetzt werden. Nach erneuter Terminumfrage wurde die Berufungsverhandlung mit Verfügung vom 26.04.2019 neu auf den 30.10.2019 (Parteiverhandlungen), 31.10.2019 (Reservetag) und 07.11.2019 (Urteilseröffnung) angesetzt (pag. 33 102 ff.). Mit Schreiben vom 11.06.2019 beantragten die Rechtsanwälte J.________ und BB.________, die Organe der Strafklägerin 2 wie auch den Strafkläger 3 vom persönlichen Erscheinen zu dispensieren (pag. 33 118 f.).