5. Rechtsnachfolge der H.________AG Mit Schreiben vom 11.06.2019 brachte der Vertreter der Strafkläger der Kammer zur Kenntnis, dass die H.________AG und die G.________AG gemäss Vertrag vom ________ fusioniert hätten, letztere dabei sämtliche Aktiven und Passiven der H.________AG übernommen habe (Absorptionsfusion i.S.v. Art. 3 Abs. 1 Bst. a des Fusionsgesetzes [FusG; SR 211.301]) und die H.________AG im Handelsregister gelöscht worden sei (pag. 33 118 f., 33 120 ff., 33 123 ff.). Zugleich wurde eine auf die Rechtsanwälte J.________ und BB.________ lautende Anwaltsvollmacht der G.________AG eingereicht (pag. 33 125). Die Absorptionsfusion bewirkt von Gesetzes wegen eine Univer-