158 Zivilprozessordnung (ZPO; SR 272) – statt, in deren Rahmen insbesondere die baufachlichen Gutachten eingeholt wurden, auf die noch einzugehen sein wird (vgl. insb. die Ausführungen zu den einzelnen Liegenschaftsgeschäften, C.III.4.2 ff. unten). Des Weiteren machten die Strafklägerinnen 1 und 2 auch Schadenersatzforderungen gerichtlich gegen die Beschuldigten geltend: Gegen beide Beschuldigte mit Klage vom 30.06.2016 vor dem Regionalgericht Bern-Mittelland (CIV 16 3758; vgl. die von der Vorinstanz zu den Akten erkannten Klageantworten der Beschuldigten, pag. WSG 23 051 ff.