33 032 f.). Zur Begründung führte er neben den gesundheitlichen Problemen von Rechtsanwalt D.________ insbesondere aus, er habe sich bereits im Rahmen des erstinstanzlichen Verfahrens nicht angemessen verteidigt gefühlt. Rechtsanwalt D.________ nahm am 11.01.2019 dazu Stellung (pag. 33 040 f.). Mit Verfügung vom 16.01.2019 wies die Verfahrensleitung das Gesuch um Wechsel der amtlichen Verteidigung ab und bestätigte das amtliche Mandat von Rechtsanwalt D.________ (pag. 33 049 ff.).