Rechtsanwalt J.________ beantragte mit Eingabe vom 01.12.2017 die Abweisung des Gesuchs, unter Kosten- und Entschädigungsfolgen (SK 17 440 pag. 219 ff.). Die anderen Parteien verzichteten auf eine Stellungnahme. Mit begründetem Beschluss vom 26.01.2018 wurde das Gesuch dahingehend gutgeheissen, dass dem Beschuldigten 1 der Betrag von CHF 21'774.00 freigegeben wurde, dieser aber aus dem beschlagnahmten, sich auf dem Konto des Obergerichts befindlichen Verkaufserlös des Motorboots AP.________ von CHF 33'000.00 entnommen bzw. die Beschlagnahme in diesem Umfang aufgehoben wurde (SK 17 440 pag.