WSG 28 497/245 f.). Die vom Beschuldigten 1 dagegen erhobene Beschwerde vom 20.10.2017 wurde von der Beschwerdekammer des Obergerichts zuständigkeitshalber an die 2. Strafkammer weitergeleitet, da das Strafverfahren mittlerweile seit dem 19.10.2017 bei ihr hängig war. Die Eingabe wurde – unter separater Dossiernummer SK 17 440 – als Gesuch um teilweise Aufhebung der Beschlagnahme und um Freigabe von Mitteln entgegengenommen (SK 17 440 pag. 69 f., 73 f.). Daraufhin gewährte der Verfahrensleiter den Parteien mit Verfügung vom 20.11.2017 Gelegenheit, zum Gesuch Stellung zu nehmen (SK 17 440 pag. 201 ff.). Rechtsanwalt J.__