4. Im Hinblick auf die Durchsetzung der Ersatzforderung bleibt die Kontosperre auf dem Bonussparkonto Nr.________, bei der AW.________Genossenschaft (Bank), lautend auf C.________, Saldo per 27.02.2017: CHF 101'615.04 aufrechterhalten, bis im Zwangsvollstreckungsverfahren gemäss SchKG über die Sicherungsmassnahmen entschieden wurde, längstens jedoch für die Dauer von zwei Jahren ab Rechtskraft des Urteils.