4. Im Hinblick auf die Durchsetzung der Ersatzforderung bleibt die mit Verfügung vom 29.01.2013 errichtete Sperre über sämtliche Auszahlungen/Vorsorgeleistungen inklusive Vor- und Teilbezüge sowie Rentenzahlungen, lautend auf A.________, der AN.________AG (Versicherung), AM.________ (Sammelstiftung), Zürich, Saldo per August 2016: CHF 65'187.15, aufrechterhalten, bis im Zwangsvollstreckungsverfahren gemäss SchKG über die Sicherungsmassnahmen entschieden wurde, längstens jedoch für die Dauer von zwei Jahren ab Rechtskraft des Urteils.