33 001 ff.). Die Pagina-Verweise auf diese Akten erfolgen ohne spezielle Kennzeichnung. II. Aufbau der Urteilsbegründung Die nachfolgenden Erwägungen sind grob wie folgt gegliedert: Zunächst werden unter «Formelles» das vorinstanzliche Urteil, die von den Parteien dagegen eingelegten Rechtsmittel und der nachfolgende Lauf des Berufungsverfahrens, insbesondere die wesentlichen verfahrensrechtlichen Vorgänge, wiedergegeben (Bst. B unten). Den Grossteil des Motivs nehmen die anschliessenden Erwägungen zum Sachverhalt und der Beweiswürdigung ein (Bst. C unten). Sie sind, nach den allgemeinen Ausführungen zur Beweiswürdigung (Ziff.