Mitglied der Beschwerdekammer ist. Dass er im Beschwerdeverfahren BK 17 406 als Präsident i.V. (Verfahrensleiter) beteiligt ist, liegt einerseits darin begründet, dass Oberrichterin C.________ als beschuldigte Person nicht selber als Verfahrensleiterin amtieren kann und andererseits an der Verfügbarkeit der Mitglie-