Derartige Einflussnahmen auf die Besetzung würden auch die Unabhängigkeit und Unparteilichkeit des Spruchkörpers berühren, da objektiv nicht erkennbar sei, ob dieser gegen Einflussnahme von aussen hinreichend geschützt sei (pag. 5). Es stelle sich daher die Frage, wer die Richter für das Beschwerdeverfahren BK 17 406 bestimmen werde und auf welcher Rechtsgrundlage sich die Beteiligung von Oberrichter B.________ als Präsident i.V. stütze bzw. wer ihn hierzu bestimmt habe (pag. 7).