__ zugesandten Schreiben existiere keine Excel-Tabelle, nach welcher die Zuteilung der jeweiligen Richter für das entsprechende Beschwerdeverfahren erfolge. Die Besetzung der Beschwerdekammer entspreche mangels gesetzlicher Grundlage nicht Art. 6 der Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten (EMRK; SR 0.101). Die Festlegung der Zusammensetzung durch Justizorgane sei konventionswidrig. Derartige Einflussnahmen auf die Besetzung würden auch die Unabhängigkeit und Unparteilichkeit des Spruchkörpers berühren, da objektiv nicht erkennbar sei, ob dieser gegen Einflussnahme von aussen hinreichend geschützt sei (pag. 5).