1. Mit Eingabe vom 11. Oktober 2017 macht Rechtsanwalt A.________ (nachfolgend: Gesuchsteller) geltend, mangels entsprechender gesetzlicher Grundlage lehne er im Verfahren BK 17 406 Oberrichter B.________ wegen der Besorgnis der Befangenheit nach Art. 56 Bst. f der Schweizerischen Strafprozessordnung (StPO; SR 312.0) ab (pag. 7). Zur Begründung führt er insbesondere aus, gemäss dem ihm von Oberrichterin C.________ zugesandten Schreiben existiere keine Excel-Tabelle, nach welcher die Zuteilung der jeweiligen Richter für das entsprechende Beschwerdeverfahren erfolge.