1. Das Ausstandsgesuch vom 12. Oktober 2017 gegen die Besetzung der 2. Strafkammer im Verfahren SK 17 160 (Oberrichterin C.________, Oberrichter D.________ und Oberrichter E.________) wird abgewiesen, soweit darauf eingetreten wird. 2. Die Kosten des Verfahrens werden bestimmt auf CHF 500.00 und Rechtsanwalt B.________ auferlegt. 3. Zu eröffnen: - dem Straf- und Zivilkläger/Gesuchsteller, v.d. Rechtsanwalt B.________ - Rechtsanwalt B.________ - den Gesuchsgegnern - dem Beschuldigten/Anschlussberufungsführer im Verfahren SK 17 160, v.d. Rechtsanwalt F.________