Den beiden Strafkammern werden die eingehenden Geschäfte abwechslungsweise je zur Hälfte zugeteilt. Kammerintern werden die Fälle fortlaufend nach Listen mit allen möglichen Zusammensetzungen zugeteilt, wobei die Anzahl Fälle als Referent vom Umfang der Tätigkeit für die Strafkammern abhängt. 4.3 Oberrichter C.________ wurde an der Strafabteilungskonferenz vom 17. Oktober 2016 einstimmig als Präsident der 1. Strafkammer bestätigt (vgl. Art. 23 Abs. 6 OrR OG). Dass er als Präsident der 1. Strafkammer fungiert, kann dem Staatskalender (www.justice.be.ch) entnommen werden.