3. Zu eröffnen: - dem Beschuldigten, a.v.d. Rechtsanwältin B.________ - der Generalstaatsanwaltschaft Mitzuteilen: - der Vorinstanz - der Koordinationsstelle Strafregister (KOST), nur Dispositiv, nach unbenutztem Ablauf der Rechtsmittelfrist - den Bewährungs- und Vollzugsdiensten des Kantons Bern (BVD), nach unbenutztem Ablauf der Rechtsmittelfrist - dem Staatssekretariat für Migration (SEM) (Art. 3 Ziff. 1 Mitteilungsverordnung), nur Dispositiv, nach unbenutztem Ablauf der Rechtmittelfrist