Es wird festgestellt, dass das Urteil des Regionalgerichts Berner Jura-Seeland vom 3. November 2016 (PEN 15 880) insoweit in Rechtskraft erwachsen ist, als das Verfahren gegen A.________ wegen rechtswidrigen Aufenthalts, angeblich begangen vom 19. Dezember 2012 bis zum 11. September 2013 in F.________, ohne Ausrichtung einer Entschädigung und ohne Ausscheidung von Verfahrenskosten eingestellt wurde (Ziff. I. des Urteilsdispositivs). II. A.________ wird schuldig erklärt: des rechtswidrigen Aufenthalts, begangen vom 12. September 2013 bis zum 12. August 2014 in F.________, und in Anwendung der