Der nach dem Urteil des Regionalgerichts Oberland vom 14. November 2013 begangene illegale Aufenthalt dauerte rund 9 Monate. Stünde einzig diese Dauer zur Diskussion, würde die Kammer hierfür – unter Mitberücksichtigung der Vorstrafen – eine Strafe von 90 Strafeinheiten als angemessen erachten (Schritt 1). Der vor dem früheren Urteil begangene illegale Aufenthalt dauerte rund 2 Monate. Mit Blick auf die VBRS-Richtlinien – die Referenzstrafe bei illegalem Aufenthalt von bis zu 3 Monaten Dauer beträgt 20-40 Strafeinheiten – wären hierfür als Einzelstrafe 35 Strafeinheiten angemessen.