MATHYS teilt das Ganze in fünf Schritte auf: In einem ersten Schritt ist die hypothetische (Gesamt-)Strafe 1 für die nach dem Ersturteil begangenen Delikte festzusetzen. Im zweiten Schritt ist eine hypothetische Gesamtstrafe 2 für die vor dem Ersturteil begangenen (teilweise bereits rechtskräftig beurteilten) Delikte zu bestimmen. Von dieser ist in einem dritten Schritt die rechtskräftige Grundstrafe für die bereits beurteilten Delikte abzuziehen und so die hypothetische Zusatzstrafe zum Ersturteil zu ermitteln.