18. Teilweise retrospektive Konkurrenz Nachdem der Beschuldigte mit Urteil des Regionalgerichts Oberland vom 14. November 2013 wegen bandenmässigen Diebstahls, mehrfacher Sachbeschädigung und mehrfachen Hausfriedensbruchs zu einer bedingten Freiheitsstrafe von 22 Monaten verurteilt wurde und für den mit vorliegendem Urteil zu sanktionierenden illegalen Aufenthalt nur eine Freiheitsstrafe in Frage kommt, liegt ein Fall sog. teilweiser retrospektiver Konkurrenz vor. Gemäss der bisherigen bundesgerichtlichen Rechtsprechung hatte das Gericht in solchen Fällen teilweiser retrospektiver Konkurrenz eine Gesamtstrafe auszufällen.