Einerseits wurde er mit Strafbefehl der Staatsanwaltschaft des Kantons Bern, Region Oberland, vom 25. Oktober 2013 wegen Diebstahls zu einer bedingten Geldstrafe von 15 Tagessätzen verurteilt (pag. 300). Andererseits wurde er mit Urteil des Regionalgerichts Oberland vom 14. November 2013 wegen bandenmässigen Diebstahls, mehrfacher Sachbeschädigung und mehrfachen Hausfriedensbruchs zu einer bedingten Freiheitsstrafe von 22 Monaten verurteilt (pag. 292 ff.).