24 15. Täterkomponenten 15.1 Vorleben und persönliche Verhältnisse Die persönlichen Verhältnisse des Beschuldigten enthalten keine Besonderheiten und wirken sich deshalb neutral auf die auszufällende Strafe aus. Hingegen ist der Beschuldigte mehrfach vorbestraft. Einerseits wurde er mit Strafbefehl der Staatsanwaltschaft des Kantons Bern, Region Oberland, vom 25. Oktober 2013 wegen Diebstahls zu einer bedingten Geldstrafe von 15 Tagessätzen verurteilt (pag.