Überhaupt fällt unabhängig von seinen im Asylverfahren gemachten Aussagen auf, dass für den Beschuldigten bei der Entscheidung, nicht in den Irak zurückkehren zu wollen – neben der strafrechtlichen Verfolgung – offenbar «finanzielle Probleme» im Vordergrund stehen. Er sprach zwar auch von einer möglichen Verfolgung durch die Familienangehörigen des Hilfsarbeiters. Erst auf suggestive Frage seiner Verteidigerin äusserte er, dass er «mehrheitlich» Angst vor seiner Tötung durch die Opferfamilie habe, als vor der Verhaftung. Dies erscheint wenig glaubhaft.