In Bezug auf die ihm angeblich drohende Blutrache fällt dagegen auf, dass der Beschuldigte seine sofortige Flucht nach Suleymaniya anders als im Asylverfahren im Strafverfahren nicht damit begründete, im Spital auf eine Vielzahl aggressiver Angehörige des Hilfsarbeiters getroffen zu sein. In die Türkei will er sodann gemäss seinen Aussagen in der Hauptverhandlung geflüchtet sein, weil er die von der Familie des Opfers geforderte Geldsumme nicht habe aufbringen können, während er im Asylverfahren noch geltend gemacht hatte, die Opferfamilie sei nie an einer finanziellen Lösung interessiert gewesen.