Es irritiert zwar, dass er anlässlich des Ausreisegesprächs und der polizeilichen Befragung vom 12. August 2014 lediglich von «Problemen» sprach, welche ihn an der Rückreise in den Irak hindern würden, und dass er im Asyl- und im Strafverfahren prima vista insbesondere zum Unfallhergang leicht unterschiedliche Angaben machte. Diese Ungereimtheiten könnten jedoch auch Folge der Übersetzung oder der wenig eingehenden Befragung durch die Polizei bzw. die Migrationsbehörden sein. Zudem enthalten die Schilderungen des Beschuldigten doch einige Details und Besonderheiten (etwa wie es dazu gekommen sei, dass ausnahmsweise er den Hilfsarbeiter nach Hause chauffiert habe).