Würdigung: Der Beschuldigte gab sowohl im Asylverfahren wie auch an der erstinstanzlichen Hauptverhandlung an, er sei aufgrund seiner Beteiligung an dem Motorradunfall mit Todesfolge für den Hilfsarbeiter aus seiner Heimatstadt und schliesslich aus dem Irak geflohen. Es irritiert zwar, dass er anlässlich des Ausreisegesprächs und der polizeilichen Befragung vom 12. August 2014 lediglich von «Problemen» sprach, welche ihn an der Rückreise in den Irak hindern würden, und dass er im Asyl- und im Strafverfahren prima vista insbesondere zum Unfallhergang leicht unterschiedliche Angaben machte.