376 ff.). Im Vorfeld der Verhandlung hatte der Beschuldigte dem Gericht ein irakisches Dokument in Kopie eingereicht. Gemäss Übersetzung handelt es sich dabei um einen «Haftbefehl» des Präsidiums des Berufungsgerichts der Region Kirkuk, Strafgericht von Garmian, vom 6. Mai 2015, wonach der Beschuldigte zu verhaften und dem Richter E.________ vorzuführen sei, da er wegen einer bei der Polizeiwache Kalar deponierten Anzeige beschuldigt sei. Eine Bezeichnung der Art des Verbrechens und des gesetzlichen Artikels hierzu fehlen (pag. 369 f.). Gemäss dem Beschuldigten sei dieser Haftbefehl von der Polizei auf Ersuchen seines Bruders nochmals ausgestellt worden.