Er habe sich mehrmals Gedanken gemacht zurückzukehren, mit «all diesen finanziellen Problemen» sei es ihm aber momentan praktisch unmöglich. Auf Vorhalt seiner Aussagen anlässlich des Ausreisegesprächs und Frage, weshalb er damals nicht erwähnt habe, Angst vor Konsequenzen wegen des Unfalls zu haben, meinte der Beschuldigte, er sei nicht danach gefragt worden. Auf Frage der Verteidigung, ob er mehr Angst vor einer Verhaftung «oder vor einer Tötung durch die Familie des Jungen» habe, antwortete der Beschuldigte, beides sei möglich, mehrheitlich habe er allerdings vor dieser Familie Angst (pag. 376 ff.).