Dem negativen Asylentscheid des BFM vom 16. September 2011 lässt sich jedoch entnehmen, dass der Beschuldigte den Unfallhergang nun anders geschildert habe als noch bei der Befragung vom 16. Oktober 2009. So habe er angegeben, mit dem Lastwagen zusammengestossen zu sein und dann mit dem Hilfsarbeiter am Boden gelegen zu haben. Weiter habe er neu mehrmals sinngemäss ausgesagt, der Hilfsarbeiter sei schon auf der Unfallstelle verstorben und im Spital habe dann ein Arzt den Tod desselben bestätigt. Der Beschuldigte habe bei der neuerlichen Anhörung sodann nicht mehr geschildert, dass sein Vater und sein Onkel von der Polizei auf die Wache geführt worden seien.